Deutsche Prüfsiegel für Weiterbildung
Das Qualitätssiegel für Personen welche sich nicht in den nachstehend aufgeführten Berufsgruppen und Tätigkeitbereichen wieder finden sehen Sie hier:
Prozessablauf - TEIL I
Für die Erlangung eines Prüfsiegels werden vom Prüfsiegel-Anwärter aus entsprechender Berufsgruppe oder Tätigkeitsbereich,
- Arzt
- Apotheker
- Coach
- Finanzdienstleister
- Führungskraft
- Manager
- Personalmanager
- Rechtsanwalt
- Tierarzt
- Trainer
- Unternehmer
- Unternehmensberater
- Verkäufer aus Handel oder Vertrieb
- Zahnarzt
die Nachweise berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen, der letzten drei Jahre, bei der Gesellschaft deutscher Prüfsiegel für Weiterbildung - GdPW mbH - eingereicht.
Zur Überprüfung herangezogen werden folgende Weiterbildungsmaßnahmen:
- Weiterbildung aus Berufsverband - oder Organisation
- Unternehmen interne Weiterbildung
- Externe Weiterbildung
(extern = weder aus Berufsverband - oder Organisation, noch Unternehmen intern!)
Zur Erlangung des deutschen Prüfsiegels für Weiterbildung 2010 müssen, innerhalb der letzten drei Jahre, insgesamt neun Tage berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden. (ein Tag = 6 oder mehr Stunden).
Die Überprüfung der eingereichten Nachweise durch die GdPW mbH ist kostenfrei!
Hieraus folgt eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis der Überprüfung an entsprechende Person seitens der GdPW mbH.
Informationen über den weiteren Prozessablauf TEIL II und TEIL III einer jeden einzelnen Berufsgruppe finden Sie, indem Sie den jeweiligen Menüpunkt anklicken.

